Abnahme beim TÜV DEKRA GTÜ usw.

  • Wie aktuell im Fahrwerks-Thread besprochen und anschaulich unter #1409


    Fahrwerk (Hinterachse) - Fahrwerksoptimierung / Lösungen


    , gibt es ja immer mal erforderliche Abnahmen beim TÜV bzw. Eintragungen in den Fahrzeugpapieren für Umbauten oder sonstige Veränderungen am Fahrzeug.

    Dabei stellt sich die Frage, wie individuell ein Prüfer entscheiden kann, etwas ohne zusätzliche Maßnahme wie anschließende Vermessung etc. nicht zu genehmigen, obwohl der Hersteller dieses nur fordert, wenn dies nach dem Umbau auch wirklich Veränderungen mit sich bringt, die der Abhilfe bedürfen.

    Welche Möglichkeiten hat der Kunde, diese Prüfer-Entscheidungen zu überprüfen oder zu widersprechen?

    Man ist ja immer etwas in der Defensive, weil man selbst nicht so in den Themen drin steckt...

    Was meint Ihr dazu? Eure Erfahrungen? Eure Expertise? Danke vorab für gute Informationen.

    Viele Grüße aus Hessen 🇩🇪 , Martin

    CX60 Homura e-Skyactiv-D 254 | Machine Grey | Driver Assistance Paket | el. AHK | Mazda-Marderschutz |Convenience & Sound Paket | Mazda Original F-Dämpfer | Felge 20" Diamond Cut (SR) | Mazda Black Homura Felge 20" (WR)| 🐣 PD 30.11.23 |🚀 EZ 9/24 |📶Connect:14030|

  • Meine Erfahrungen mit diversen Umbauten und Eintragungen haben gezeigt, daß es sehr hilfreich ist,

    wenn man den Prüfer vorab mit ins Boot nimmt und den Umbau bespricht.

    Hier zeigt sich schnell, wer fachkundig und vor allem motiviert ist eine Eintragung auch zum Abschluss bringen zu wollen.

    Am Prüftermin selbst, gibt es dann für den Prüfer und den Kunden selbst kaum noch Stress und Unstimmigkeiten.

    Habe aber auch öfters Antworten bekommen, wie 'das geht gar nicht' und nach Durchsicht eines anderen Prüfers war es doch kein Problem.


    Für eine Eintragung für Fahrwerksfedern mit Teilegutachten sehe ich jetzt keine Notwendigkeit einer vorherigen Absprache...

    Viele Grüße Thorsten

    - MAZDA CX-60 HOMURA 3.3L e-SKYACTIV D 254 Machine Grey EZ: 11 / 2024 -