Wie aktuell im Fahrwerks-Thread besprochen und anschaulich unter #1409
Fahrwerk (Hinterachse) - Fahrwerksoptimierung / Lösungen
, gibt es ja immer mal erforderliche Abnahmen beim TÜV bzw. Eintragungen in den Fahrzeugpapieren für Umbauten oder sonstige Veränderungen am Fahrzeug.
Dabei stellt sich die Frage, wie individuell ein Prüfer entscheiden kann, etwas ohne zusätzliche Maßnahme wie anschließende Vermessung etc. nicht zu genehmigen, obwohl der Hersteller dieses nur fordert, wenn dies nach dem Umbau auch wirklich Veränderungen mit sich bringt, die der Abhilfe bedürfen.
Welche Möglichkeiten hat der Kunde, diese Prüfer-Entscheidungen zu überprüfen oder zu widersprechen?
Man ist ja immer etwas in der Defensive, weil man selbst nicht so in den Themen drin steckt...
Was meint Ihr dazu? Eure Erfahrungen? Eure Expertise? Danke vorab für gute Informationen.