Morgen,
eine Inzahlungnahme habe ich nicht gemacht. Ich habe lediglich eine Anzahlung ausgemacht die ich bei PKW Übergabe bezahlen muss. Danach wird der Rest über die Santander Finanziert.
Morgen,
eine Inzahlungnahme habe ich nicht gemacht. Ich habe lediglich eine Anzahlung ausgemacht die ich bei PKW Übergabe bezahlen muss. Danach wird der Rest über die Santander Finanziert.
Dann kommst du sicher mit einem blauen Auge davon - schlimm wird es immer, wenn die schon Geld von dir haben.
Morgen,
eine Inzahlungnahme habe ich nicht gemacht. Ich habe lediglich eine Anzahlung ausgemacht die ich bei PKW Übergabe bezahlen muss. Danach wird der Rest über die Santander Finanziert.
Die Ware ist nich nicht da, Geld ist noch nicht geflossen. In dem Fall kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Du kannst aber auch auf Vertragserfüllung bestehen, dann muss verhandelt werden, wer das übernimmt und abwickelt.
Kleines update:
Mazda Deutschland kann mir keine Auskünfte geben. Nicht mal den derzeitigen Status des Autos. Die haben mich direkt an den Verwalter und den Händler verwiesen, Suprise, auch die geben mir keine Auskünfte, da die jetzt einem Insolvenzverwalter unterstehen.
Habe dann jetzt den Insolvenzverwalter angeschrieben heute, mal sehen was da als nächstes kommt.
Sagen wir es so:
Mazda Deutschland X
Händler X
Insolvenzverwalter ?
Rücktritt wäre wohl hier der einfachste und sicherste Weg. Einzig die nochmalige Wartezeit bei Neubestellung ist halt nervend.
Es sei denn, man entscheidet sich für einen sofort lieferbaren Neuwagen.
Davon scheint es ja einige zu geben.
Hallo zusammen, ich habe gehört, dass der CX60 Phev mit dem Modelljahr 2026 aus der 0,5 Prozent Versteuerung rausfällt, da sich was an dem WLTP Prüfzyklus geändert hat.
Kann das jemand bestätigen?
Ab wann wir das Modelljahr 2026 eigentlich gebaut?
Lt. ADAC gilt folgendes:
Versteuerung: Plug-in-Hybrid-Dienstwagen
Für Plug-in-Hybride veranschlagt das Finanzamt 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Dieser Satz greift seit Anfang 2025 allerdings nur ab einer rein elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer nach WLTP. Für Dienstwagen-Nutzende, deren Plug-in vor 2025 angeschafft wurde, ändert sich nichts an der Besteuerung.
El. Reichweite 63km / CO2 kombiniert 33g/km
Ich bin mir unsicher, ob das wiklich ODER oder UND heißen muss, denn er erfüllt halt nur die CO2-Vorgabe.
Oder ist richtig, auch laut dieser Seite:
0,5 %-Regelung für Hybrid- und E-Firmenwagen 2025 | VW FS
Die Frage war aber, ob sich 2026 was ändert….
Gruß Dietmar
Richtig, aktuell erfüllt er aufgrund der CO2 Werte die Vorgabe.
Ab Modelljahr 2026 soll sich das wohl ändern, da sich die WLTP Messung verändert hat und er diese Grenze nicht mehr schafft.